Regalanlagenprüfung Regalinspektion nach SN EN 15635 (BGR 234)
Sicherheit im Lager und Betrieb
Nach Norm SN EN 15635 und der BGR 234 (vormals ZH1/428) müssen Regalanlagen regelmässig geprüft werden, um die Sicherheit von Beschäftigen und Kunden im Lager und Betrieb zu gewährleisten und das Risiko von Sachschäden an Waren und Einrichtungen zu reduzieren.
Eine Beschädigung des Regalsystems kann die maximale Tragfähigkeit eines Lagersystems reduzieren und somit Unfälle im Lager verursachen. Bereits leichte Schäden an Regalrahmen (Stauchungen, Verdrehungen etc.) können die Tragfähigkeit bis 60% des Regalrahmens reduzieren. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und Unfälle durch beschädigte Regalanlagen zu minimieren ist eine systematische und regelmässige Überprüfung der Lagereinrichtung Voraussetzung.
(Auszug aus der SN EN 15635)
„In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen. Ein schriftlicher Bericht ist an den Sicherheitsbeauftragten mit Beobachtungen und Vorschlägen zu etwaigen Handlungen zu richten.“
D.T.E. CONCEPT GmbH ist spezialisiert für Regalinspektionen, welche von unserem zertifizierten DEKRA-Regalinspektor durchgeführt werden.
Unser ausgebildeter Regalinspekteur führt die Regalprüfung im laufenden Betrieb und Lager durch. Anhand von Sichtkontrollen werden erkennbare Beschädigungen und Mängel lokalisiert sowie die zugelassenen Belastungen, die Einhaltung von Vorschriften und Schutzmassnahmen überprüft.
Prüfpflichten im Lager:
Die SN EN 15635 regelt die Prüfungen Ihrer Lagereinrichtungen.
- Sichtkontrolle auf Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien nach SN EN 15635
- Sichtkontrolle von Regalen auf erkennbare Deformationen, Beschädigungen und Fehlteile
- Abgleich der Belastungsschilder mit dem Regalsystem und dem Aufbau
- Erstellung eines Inspektionsprotokollsund Vergabe der Inspektionsplakette
Anhand einer Checkliste erstellt unser Regalprüfer einen Bericht, welcher mit Fotos dokumentiert wird und die nötigen Massnahmen aufzeigt.
Zunehmende Gefährdungen entstehen u.a. durch:
- fehlender Trennung von Kunden- und Staplerverkehr
- verblassten oder fehlenden Bodenmarkierungen /-kennzeichnungen
- Hindernisse im Verkehrsweg, keine Geschwindigkeitsbegrenzung
- durch nicht bestimmungsgemässe Verwendung,
- Überlastung, einseitige Belastung, Schweissnahtbruch
- Verwendung falscher Lagergeräte (Paletten),
- falsche/schlechte Positionierung der Lagergeräte,
- fehlender, beschädigter Anfahr-/Eckschutz (u.a. falsche Bedienung eines Schubmaststaplers),
- falsche Montage (Montageanleitung), Lotabweichungen
- fehlende Regalbeleuchtung, Schäden an Trägern, Regalböden
- fehlende Schilder, Rost, Verdrehung von Stützen
- mangelhafte Ausbildung/Unterweisung der Staplerfahrer, Lagerpersonals
- zu enge Regalgänge, falsche Unterlagsplatten
- überstehende Lasten, schräg sitzende Paletten
- fehlende Sicherungsstifte, Durchschubsicherungen
- angefahrene Stützen, Träger und Aussteifungselemente
Ihre Anforderungen prüfen wir gerne anlässlich einer persönlichen,
kostenlosen Erstberatung.
Kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung.